Leistungsvergütungen

Leistungsvergütungen
1. Begriff: Im Ertragsteuerrecht die Bezeichnung für die Beträge, die der Gesellschafter einer Personengesellschaft von seiner Personengesellschaft handelsrechtlich als Vergütung für Leistungen, die er der Gesellschaft erbracht hat, erhält, z.B. für die Vermietung von Grundstücken oder anderen Wirtschaftsgütern oder für Arbeitsleistung (als Geschäftsführer der Gesellschaft).
- 2. Steuerliche Behandlung: L. sind ertragsteuerlich nicht abzugsfähig; sie sind als eine (Vorab-)Auszahlung von Gewinnen der Gesellschaft an den betreffenden Gesellschafter zu behandeln.
- 3. Bilanzielle Behandlung: Da die L. handelsrechtlich in der Gesellschaftsbilanz als Aufwand zu verbuchen ist und diese Behandlung für die Steuerbilanz der Gesellschaft übernommen wird ( Maßgeblichkeitsprinzip), muss die steuerliche richtige Darstellung der L. durch eine Nebenrechnung die  Sonderbilanz des betreffenden Gesellschaftersgesichert werden. In dieser wird die – in der Gesellschaftsbilanz als Aufwand verbuchte – L. wieder als Sonderbetriebseinnahme erfasst, so dass sich, wenn das Ergebnis aus Gesamthandsbilanz und Sonderbilanz des einzelnen Gesellschafters zur Berechnung der gesamten aus der Gesellschaft stammenden Erträge für Zwecke der Einkommen- und Gewerbesteuer wieder zusammengeführt werden, insgesamt das zutreffende Bild ergibt.

Lexikon der Economics. 2013.

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